Wahlplakate bleiben kostenfrei
Gemeinderat segnete Satzung für Sondergebühren ab
Leimen. (fre) Wer den öffentlichen Straßenraum für Aktivitäten nutzt, muss dafür zahlen. Wie viel im jeweiligen Fall bezahlt werden muss, regelt auch in der Großen Kreisstadt die "Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen", zu der auch ein entsprechendes Gebührenverzeichnis gehört. Just jenes stand bei der zurückliegenden Ratssitzung auf der
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