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Wenn ein Leichentuch den Sarg ersetzt

Die Gemeindesatzungen müssen an die neue Gesetzesnovelle zur Aufhebung der Sargpflicht angepasst werden.

05.02.2014 UPDATE: 05.02.2014 05:00 Uhr 2 Minuten, 3 Sekunden
Im Friedhof St..Ilgen könnte ein Gräberfeld für Tuchbestattungen eingerichtet werden. Foto: Alex
Von Rainer Laux

Leimen. Der Holzsarg ist hierzulande die ganz normale und übliche Art, sich entweder beerdigen zu lassen oder nach einer Zwischenstation im Krematorium das Urnenfeld auf Friedhöfen als letzte Ruhestätte zu wählen. Baden-Württemberg plant nun als dritte Möglichkeit die Beerdigung im Leichentuch. Dies ist aber in den Satzungen der Städte und Gemeinden bislang nicht vorgesehen, wie

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