Spechbach: Neubaugebiet "Taubenbaum" in Planung
Kaum ist ein Neubaugebiet voll, ist das nächste in Planung: Befreiungen vom Bebauungsplan beschäftigte Spechbacher Gemeinderat
Von Marika Gutschik-Schilling
Spechbach. Wer in Spechbach einen Bauplatz sucht, hat schlechte Karten. Es gibt keine gemeindeeigenen Plätze mehr und Interessenten müssen ihr Glück bei Privatbesitzern versuchen. Die halten jedoch oftmals an den noch vorhandenen Freiflächen fest. Daher will die Gemeinde das neue Baugebiet "Taubenbaum" erschließen. Und die Planungen nehmen Fahrt auf, wie in der jüngsten Gemeinderatssitzung deutlich wurde.
Das Gebiet umfasst im südlichen Bereich des Dorfes das Gebiet Im Bölich, Mönchzeller Steg und Silcherstraße. Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan eingearbeitet und die größtmögliche Fläche wurde daraus entwickelt. Der Rat gab einstimmig grünes Licht für die Aufstellung des Bebauungsplanes, damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohn- und Mischbebauung geschaffen werden können. "Mein Ziel ist die Erschließung bis 2018", sagte Hauptamtsleiter Markus Zappe.
Im Neubaugebiet "Gässel" herrscht dagegen schon rege Bautätigkeit und der Verkauf des letzten gemeindeeigenen Bauplatzes ist abgewickelt. Obwohl die Vorgaben des Bebauungsplanes "Gässel" eindeutig festgelegt sind, muss sich der Gemeinderat des Öfteren mit Anträgen auf Ausnahmen und Befreiungsgesuchen von Vorgaben beschäftigen. Auf der jüngsten Sitzung nahm er dann auch von Anträgen auf Baugenehmigungen im vereinfachten Verfahren Kenntnis und erteilte den Anträgen das Einvernehmen der Gemeinde. Dabei ging es etwa um die Änderung der Firstrichtung, um die Begrünung eines Garagenflachdaches und um eine Traufhöhenüberschreitung.
Doch in einem Fall setzte der Rat Grenzen. Auch dabei ging es um eine Traufhöhenüberschreitung. Doch das war dem Gremium dann doch zu viel. "Wir wollen keinen Präzedenzfall schaffen; wer einmal eine Ausnahme zulässt, läuft Gefahr, dass es zur Gewohnheit wird", mahnte Tatjana Abele (CDU) im Sinne all ihrer Ratskollegen.