Plus Richterliches Urteil in Neckargemünd

Stadt darf Erschließungsbeiträge im Mühlrain erheben

Räte mussten Beschluss aber nachbessern - Grund: Neckargemünder Straße auf Bammentaler Gemarkung - Kläger wollen Berufung

10.07.2017 UPDATE: 11.07.2017 06:00 Uhr 2 Minuten, 29 Sekunden

Links Bammental, rechts Neckargemünd: Die Straße Am Mühlrain befindet sich teilweise auf Bammentaler Gemarkung. Foto: Alex

Von Christoph Moll

Neckargemünd. Wer in einem Neubaugebiet ein Grundstück kauft und darauf baut, der muss für die Erschließung seines Bauplatzes zahlen. Doch was ist, wenn die Straße zwar schon längst existiert, aber die Anwohner noch nie Erschließungsbeiträge gezahlt haben? Kann eine Gemeinde auch dann die Anwohner zur Kasse bitten? Das Karlsruher Verwaltungsgericht meint: Ja. Es hat

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