Stadt darf Erschließungsbeiträge im Mühlrain erheben
Räte mussten Beschluss aber nachbessern - Grund: Neckargemünder Straße auf Bammentaler Gemarkung - Kläger wollen Berufung
Von Christoph Moll
Neckargemünd. Wer in einem Neubaugebiet ein Grundstück kauft und darauf baut, der muss für die Erschließung seines Bauplatzes zahlen. Doch was ist, wenn die Straße zwar schon längst existiert, aber die Anwohner noch nie Erschließungsbeiträge gezahlt haben? Kann eine Gemeinde auch dann die Anwohner zur Kasse bitten? Das Karlsruher Verwaltungsgericht meint: Ja. Es hat
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