Eppelheimer Amtsverweser-Wahl ist rechtswidrig
Patricia Popp darf weiterhin keine Amtsverweserin werden
Eppelheim. (aham) "Der Gemeinderatsbeschluss zur Bestellung eines Amtsverwesers ist rechtswidrig." Zu diesem Schluss ist die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts gekommen. In einem Schreiben an Bürgermeister Dieter Mörlein beanstandet der Kreis den Beschluss, den der Gemeinderat am 20. März gefasst hatte.
Das hat zur Folge, dass die Wahl von Patricia Popp zur Amtsverweserin nicht
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+