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Meldegesetz: Häufig heißt es Gnade vor Recht

Wer umzieht, muss sich innerhalb von acht Tagen an- oder ummelden. Verspätungen können mit bis zu 500 Euro geahndet werden.

09.02.2015 UPDATE: 10.02.2015 06:00 Uhr 2 Minuten, 27 Sekunden

Für den Weg zum Rathaus hat man auch in Neckargemünd nur acht Tage Zeit, für verspätete An- oder Ummeldungen wird dort aber nur selten ein Ordnungsgeld verlangt. Foto: Alex

Von Nikolas Beck

Region Heidelberg. Kleinvieh macht auch Mist. Umso erstaunlicher ist es, dass sich ausgerechnet das klamme Neckarsteinach bürgerfreundlicher zeigt, als die meisten anderen Gemeinden in der Region rund um Heidelberg - zumindest was An- und Ummeldungen bei einem Wohnsitzwechsel angeht. Zwar komme es ab und an mal vor, dass sich Bürger, die innerhalb des Ortes umziehen

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