Klage gegen die Eppelheimer Bürgermeisterwahl jetzt begründet
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe geht von 5000 Euro Streitwert aus. Die Dauer des Verfahrens ist völlig offen.
Von Thomas Frenzel
Eppelheim. Gilt die Laufstrecke von 24,4 Metern, die das Popp-Plakat vom Eingang zum Wahllokal entfernt hing, wie die Stadt gemessen hat, oder gilt der Abstand in der Luftlinie von nur 16,5 Metern, wie der Eppelheimer Kläger errechnet hat? Womöglich wird sich angesichts einer empfohlenen 20-Meter-Plakat-Tabu-Zone das Verwaltungsgericht Karlsruhe darüber Gedanken
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