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Klage gegen die Eppelheimer Bürgermeisterwahl jetzt begründet

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe geht von 5000 Euro Streitwert aus. Die Dauer des Verfahrens ist völlig offen.

27.01.2017 UPDATE: 28.01.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 58 Sekunden

Symbolbild: Uwe Anspach/dpa

Von Thomas Frenzel

Eppelheim. Gilt die Laufstrecke von 24,4 Metern, die das Popp-Plakat vom Eingang zum Wahllokal entfernt hing, wie die Stadt gemessen hat, oder gilt der Abstand in der Luftlinie von nur 16,5 Metern, wie der Eppelheimer Kläger errechnet hat? Womöglich wird sich angesichts einer empfohlenen 20-Meter-Plakat-Tabu-Zone das Verwaltungsgericht Karlsruhe darüber Gedanken

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