Mit 73 geht’s in Politikerrente
Neufassung der Geschäftsordnung - Bürger haben länger Zeit zum Einspruch
Lobbach. (agdo) Es ist ein kleines Büchlein, in dem viele wichtige Gesetze verankert sind. Gemeint ist die Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Und mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften Ende Oktober 2015 wurde teilweise auch die Gemeindeordnung geändert. Das Büchlein hielten die Gemeindevertreter in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats druckfrisch in den
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