Leimen. (mu) Das Bauplanungsrecht fordert bei der Aufstellung von Bebauungsplänen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen im ökologischen Sinne. Dies kann durch ein sogenanntes "Ökokonto" geschehen, bei dem man durch konkrete Ausgleichsmaßnahmen wie dem Pflanzen von Büschen und Bäumen oder der Renaturierung eines Maisackers zu einer Wiese und ähnliches "Ökopunkte" erwirbt. Diesen Weg beschreitet die
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