Eppelheimer Plakatstreit

Der Anwalt kündigt Neues an

Frist für Berufungsantrag läuft am Donnerstag ab

03.07.2017 UPDATE: 04.07.2017 06:00 Uhr 51 Sekunden

Der "Stein des Anstoßes": ein Wahlplakat von Patricia Popp. Foto: Archiv

Eppelheim. (aham) Eine weitere Frist im Eppelheimer Plakatstreit läuft in dieser Woche ab. Bis Donnerstag müssen Kläger Georg S. und sein Anwalt Uwe Lipinski begründen, warum der Verwaltungsgerichtshof Mannheim ihren Antrag auf Zulassung der Berufung stattgeben sollte. "Wir werden diese Frist auf jeden Fall einhalten", so Anwalt Lipinski auf RNZ-Nachfrage. "Ich arbeite gerade an der Endfassung." Und diese sei "sehr umfangreich".

Der Streit um das Wahlplakat von Patricia Popp, die die Bürgermeisterwahl im Oktober gewonnen hatte, aber ihr Amt wegen der Klage nicht antreten kann, zieht sich inzwischen über Monate und umfasst mehrere Aktenordner. Georg S. findet, dass ihr Plakat hing zu nah am Wahllokal. Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe wies seine Klage aber im April ab und schloss eine Berufung aus.

Doch eine solche wollen der Kläger und sein Anwalt noch erreichen. "Wir haben mehrere Argumente", sagt Lipinski. Schon allein, weil die Richter in Karlsruhe ihr Urteil auf zwei Punkte stützten: Sie sahen die Klage als nicht zulässig und als unbegründet, da sie weder die Rechte von S. verletzt sahen, noch einen maßgeblichen Einfluss des Plakats auf das Wahlergebnis erkennen konnten. Lipinski dazu: "Beides werden wir mit aller Vehemenz widerlegen."

Zudem wollen er und sein Mandant Dinge vorbringen, "die bislang noch nicht berücksichtigt wurden", so Lipinski. Dies wollte der Anwalt aber auf Nachfrage nicht näher erläutern. Das müsse er erst mit seinem Mandanten besprechen.

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