Eppelheimer Rathausstreit

Anwalt von Kläger Georg S. will noch einiges prüfen

Die Frage, ob das Plakat wirklich zu nah am Wahllokal platziert war, ließ das Gericht offen. Die spielte aus Sicht der Richter beim Urteil keine Rolle.

07.05.2017 UPDATE: 08.05.2017 06:00 Uhr 1 Minute

Symbolbild: Uwe Anspach/dpa

Eppelheim. (aham) Anwalt Uwe Lipinski prüft im Auftrag seines Mandanten, Wahlkläger Georg S., die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Berufung. Dies teilte er der RNZ mit. Nachdem das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Freitag seine Gründe für die Abweisung der Wahlklage bekanntgegeben hat, scheint damit das Ende des Eppelheimer Plakat- und Rathausstreites noch nicht in Sicht.

Bekanntlich hatte der Eppelheimer Georg S. geklagt, weil er fand, dass am Bürgermeisterwahlsonntag im Oktober ein Plakat von Siegerin Patricia Popp zu nah am Wahllokal hing. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage abgewiesen, weil es die Rechte von Georg S. nicht verletzt sah.

Nach der Urteilsbegründung war Georg S. nicht erreichbar. Doch inzwischen hat sein Anwalt Rücksprache mit ihm gehalten. Das Credo laut Lipinski: "Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Verwaltungsgericht Karlsruhe zumindest deutliche Sympathien für die Rechtsauffassung meines Mandanten zu erkennen gegeben hat, dass das besagte Plakat an dem besagten Ort rechtswidrig aufgestellt war."

Denn auch wenn das Gericht die Klage abgewiesen hatte, weil es den Einspruch von S. als unzulässig und wegen einer mangelnden Relevanz auf das Wahlergebnis als unbegründet erachtet hatte, so hat es sich dennoch mit dem Plakat beschäftigt. Die Frage allerdings, ob es wirklich zu nah am Wahllokal platziert war, ließ es jedoch offen. Dies spielte nämlich aus Sicht der Richter keine Rolle beim Urteil.

Vielmehr schlossen sie eine Berufung aus und legten fest, dass Kläger Georg S. die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Daher teilte Anwalt Lipinski der RNZ mit: "Wir prüfen insbesondere die Richtigkeit der Kostenentscheidung und ob das Verwaltungsgericht tatsächlich die Frage der Rechtswidrigkeit des aufgehängten Plakats dahinstehen lassen konnte."

Auch interessant
Klage gegen Eppelheimer Bürgermeisterwahl abgewiesen: Patricia Popp kann Dieter Mörlein ablösen
Bürgermeister-Streit in Eppelheim: Dieter Mörleins "persönliche Assistentin" unterstützte den Wahl-Kläger
Bürgermeister-Streit in Eppelheim: Grünen-Sprecherin forderte eine Erklärung zum Amtsblatt
Klage gegen Bürgermeister-Wahl: Plakat habe nicht signifikant zu Patricia Popps Wahlsieg beigetragen
(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.