Kläger legt Berufung gegen Urteil des VGH ein
Patricia Popp muss weiter auf ihren Amtsantritt warten: Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts, das die Klage gegen die Bürgermeister-Wahl zurückgewiesen hatte, wurde Antrag auf Berufung eingereicht
Eppelheim. (mare) Nächste Runde in der Sache um die Bürgermeister-Wahl in Eppelheim: Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski hat heute Nachmittag einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13. April, eingereicht. Dabei wurde die Klage von Georg S. gegen die Wahl von Patricia Popp zur Rathauschefin am 23. Oktober 2016 wegen eines zu nahe am Wahllokal
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