Sofortiges Betretungsverbot für Balkone in der Umgebung
Das Betretungsverbot gilt für die Balkone der Heidelberger Straße 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24 und 26 in Nußloch
Nußloch. (sbl) Die Balkone von acht Gebäuden in der Heidelberger Straße 12-26 in Nußloch dürfen nicht mehr betreten werden. Das teilte das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises in einer Pressemitteilung am Mittwochnachmittag mit. Das Betretungsverbot gelte "mit sofortiger Wirkung", erklärte der Leiter des Baurechtsamts, Ralf Schmidt.
Und zwar so lange, bis dem Baurechtsamt die sichere
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