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Ohne Schnelltest bleibt die Schultür zu

Ab 19. April gilt eine indirekte Testpflicht für Schüler. Sie ist Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung.

07.04.2021 UPDATE: 08.04.2021 06:00 Uhr 1 Minute, 59 Sekunden
Foto: dpa

Neckar-Odenwald-Kreis. (cao) Fernunterricht lautet nach den Osterferien die weitgehende Devise. Nur Schüler der Abschlussklassen sowie diejenigen, deren Eltern auf Notbetreuung angewiesen sind, dürfen in der ersten Woche (ab 12. April) in die Schule kommen. Ab dem 19. April soll laut Landesregierung dann an allen Schulen in Baden-Württemberg eine indirekte Testpflicht gelten, sofern die

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