Gericht verbietet abermals Apothekenautomat
Handelskammer bestätigt vorherige Urteile - Keine "herkömmliche" Apotheke, kein Versandhandel
Hüffenhardt. (mare) Die Abgabe von Arzneimitteln am DocMorris-Automat in Hüffenhardt verstößt gegen das Arzneimittelgesetz. Das hat die Handelskammer des Landgerichts Mosbach am Donnerstag geurteilt. Die Begründung: Zulässig sei nur der Verkauf in einer Apotheke oder mittels Versandhandels durch eine Apotheke. Und beide Fälle lägen hier nicht vor, wie das Mosbacher Landgericht
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