Kontinuierliche Verbesserungen sind das Ziel
Elztal-Dallau/Neckar-Odenwald-Kreis. Grüne Kreistagsfraktion für Mitfahrzentrale im Neckar-Odenwald-Kreis und Verbesserungen für Flüchtlinge
Beantragt wird, eine Mitfahrzentrale Neckar-Odenwald einzurichten, die über das Internet Fahrgemeinschaften organisiert. Vermiedene Autofahrten sparen Sprit und entlasten die Umwelt. Bayern werde damit flächendeckend bedient, in Baden-Württemberg gebe es einige Mitfahrzentralen, so Fraktionsvorsitzende Simone Heitz. Als eines von vielen guten Beispielen nannte sie den Landkreis Hassberge (www.has.mifaz.de). Zudem verwies Kreisrätin Dorothee Roos als entsprechende Vereinsvorsitzende auf das "Teil-Auto" als weitere Ergänzung zum öffentlichen Verkehr, das in Mosbach in Bahnhofsnähe geparkt ist. Es stehe allen, die einen Nutzungsvertrag unterzeichnen, auf unkomplizierte Weise zur Verfügung, Privatleuten ebenso wie Firmen (Info: www.stadtmobil.de).
Ein wichtiges Ziel der grünen Kreistagsfraktion sind kontinuierliche Verbesserungen der Lage der Flüchtlinge in Hardheim. Aktuell beantragt sie die Auszahlung von Bargeld statt der weiteren Versorgung mit dem eingeschränkten Angebot an Lebensmitteln im "Shop" der Gemeinschaftsunterkunft. Seit August 2012 können die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg von Sachleistungen auf Bargeld umstellen. "13 Landkreise haben bereits diesen Schritt vollzogen", wusste Kreisrätin Christine Denz.
In einem von 80 Bewohnern der Unterkunft unterzeichneten Brief haben sich die Flüchtlinge an Landrat Brötel gewendet. Darin bedanken sie sich für die Aufnahme in der Bundesrepublik und für die Versorgung mit dem Notwendigen, möchten jedoch künftig Bargeld erhalten, um selbstbestimmt einkaufen zu können.
Positiv sei, so Kreisrätin Gabi Metzger, dass der Landkreis seit kurzem Nachzahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an Betroffene leiste. Bisher seien zu geringe Grundleistungen gezahlt worden, was das Bundesverfassungsgericht 2012 gebrandmarkt hatte. Auf Abhilfe jedoch drängt die Fraktion in Fällen, bei denen die Ausländerbehörde des Kreises das "Taschengeld" (134 Euro monatlich bei Erwachsenen) streicht, wenn keine "ausreichende Mitwirkung" bei der Aufenthaltsbeendigung unterstellt wird. Mehrere Sozialgerichte hätten diese Praxis als nicht rechtmäßig verurteilt. Jedem Bedürftigen stehe laut Bundesverfassungsgericht das Existenzminimum zu, das nicht aus migrationspolitischen Erwägungen gekürzt werden dürfe.