Kontinuierliche Verbesserungen sind das Ziel

Elztal-Dallau/Neckar-Odenwald-Kreis. Grüne Kreistagsfraktion für Mitfahrzentrale im Neckar-Odenwald-Kreis und Verbesserungen für Flüchtlinge

14.03.2013 UPDATE: 14.03.2013 06:00 Uhr 1 Minute, 20 Sekunden
Elztal-Dallau/Neckar-Odenwald-Kreis. (dz) "Ausweitung der Mobilität auf dem Lande" und die "weitere Verbesserung der alltäglichen Lage der Asylbewerber in der Gemeinschaftsunterkunft in Hardheim" waren die beiden wichtigsten Themen bei der jüngsten Sitzung der grünen Kreistagsfraktion in Dallau. Das Quartett stellte entsprechende Anträge an die Landkreisverwaltung. Nachzulesen sind diese unter www.gruene-nok.de/links.

Beantragt wird, eine Mitfahrzentrale Neckar-Odenwald einzurichten, die über das Internet Fahrgemeinschaften organisiert. Vermiedene Autofahrten sparen Sprit und entlasten die Umwelt. Bayern werde damit flächendeckend bedient, in Baden-Württemberg gebe es einige Mitfahrzentralen, so Fraktionsvorsitzende Simone Heitz. Als eines von vielen guten Beispielen nannte sie den Landkreis Hassberge (www.has.mifaz.de). Zudem verwies Kreisrätin Dorothee Roos als entsprechende Vereinsvorsitzende auf das "Teil-Auto" als weitere Ergänzung zum öffentlichen Verkehr, das in Mosbach in Bahnhofsnähe geparkt ist. Es stehe allen, die einen Nutzungsvertrag unterzeichnen, auf unkomplizierte Weise zur Verfügung, Privatleuten ebenso wie Firmen (Info: www.stadtmobil.de).

Ein wichtiges Ziel der grünen Kreistagsfraktion sind kontinuierliche Verbesserungen der Lage der Flüchtlinge in Hardheim. Aktuell beantragt sie die Auszahlung von Bargeld statt der weiteren Versorgung mit dem eingeschränkten Angebot an Lebensmitteln im "Shop" der Gemeinschaftsunterkunft. Seit August 2012 können die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg von Sachleistungen auf Bargeld umstellen. "13 Landkreise haben bereits diesen Schritt vollzogen", wusste Kreisrätin Christine Denz.

In einem von 80 Bewohnern der Unterkunft unterzeichneten Brief haben sich die Flüchtlinge an Landrat Brötel gewendet. Darin bedanken sie sich für die Aufnahme in der Bundesrepublik und für die Versorgung mit dem Notwendigen, möchten jedoch künftig Bargeld erhalten, um selbstbestimmt einkaufen zu können.

Positiv sei, so Kreisrätin Gabi Metzger, dass der Landkreis seit kurzem Nachzahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an Betroffene leiste. Bisher seien zu geringe Grundleistungen gezahlt worden, was das Bundesverfassungsgericht 2012 gebrandmarkt hatte. Auf Abhilfe jedoch drängt die Fraktion in Fällen, bei denen die Ausländerbehörde des Kreises das "Taschengeld" (134 Euro monatlich bei Erwachsenen) streicht, wenn keine "ausreichende Mitwirkung" bei der Aufenthaltsbeendigung unterstellt wird. Mehrere Sozialgerichte hätten diese Praxis als nicht rechtmäßig verurteilt. Jedem Bedürftigen stehe laut Bundesverfassungsgericht das Existenzminimum zu, das nicht aus migrationspolitischen Erwägungen gekürzt werden dürfe.

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.