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Forstämter profitieren von neuem Bundeswaldgesetz

Bundestag beschloss Änderung des Bundeswaldgesetzes, damit können Forstämter weiterhin eine Vielzahl an Dienstleistungen anbieten

20.12.2016 UPDATE: 21.12.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 56 Sekunden

Symbolbild, Foto: dpa

Neckar-Odenwald-Kreis. (pm/stk) Von einem "guten Tag für den Wald" spricht Alois Gerig, der CDU-Abgeordnete für den Wahlkreis Odenwald-Tauber, der auch forstpolitischer Sprecher der CDU/CSU ist. Denn der Bundestag änderte in der vergangenen Woche das Bundeswaldgesetz. Die Forstämter in Baden-Württemberg dürfen nun auch in Zukunft Forstdienstleistungen für private Waldbesitzer und Kommunen

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