Von Claus Kaiser
Schefflenz. In seiner Sitzung am Montag musste sich der Schefflenzer Gemeinderat erneut mit dem Thema Windenergie befassen, nachdem in der Mai-Sitzung ein entsprechender Tagesordnungspunkt auf Antrag von Walter Gramlich vertagt worden war. Bürgermeister Rainer Houck begrüßte auch Jürgen Glaser vom Planungsbüro IFK aus Mosbach. Beide erläuterten den Entwurf für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Windenergienutzung, der drei mögliche Konzentrationszonen nennt. In der Aussprache betonte Glaser die Wichtigkeit der "Bündelung der Konzentrationszonen an konfliktfreien Standorten".
Houck gab zu bedenken, wenn vor der eigentlichen Abwägungsentscheidung, die erst nach der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung erfolgen könne, zu weitreichende Ausschlüsse möglicher Konzentrationszonen vorgenommen würden, könne dies nach der jüngsten Rechtsprechung zur Rechtswidrigkeit des Flächennutzungsplans führen. Darüber hinaus sei damit zu rechnen, dass im Zuge der artenschutzrechtlichen Prüfung einzelne der möglichen Konzentrationszonen als "absolute Tabubereiche" identifiziert werden könnten.
Der Antrag der Verwaltung lautete (in Auszügen): "Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter in der Verbandsversammlung, für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Bürger... für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans zu stimmen. Dabei sollen der Standort 2 ,Weidach' auf Gemarkung Oberschefflenz und der Standort 5 ,Rödern' auf Gemarkung Waldmühlbach als Konzentrationszonen für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. Der Standort 1 ,Hohe Straße' (Gemarkung Oberschefflenz) soll ausschließlich in Form einer als Ergänzungsfläche zur Seckacher Vorrangfläche als Konzentrationszone ausgewiesen werden. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Bürger erfolgt in Form einer Planauslegung..."
Votum für Antrag von Gero Wohlmann
Alternativ stellte Gero Wohlmann den etwas ausführlicheren Antrag: "1. Der Gemeinderat beschließt, dass die Vorrangfläche 1 ,Hohe Straße' ausschließlich dann zur Verfügung gestellt wird, wenn vorher oder gleichzeitig auf der angrenzenden Verbundfläche auf Gemarkung Seckach Windkraftanlagen gebaut werden. Sofern die angrenzende Verbundfläche auf Gemarkung Seckach nicht als Vorrangfläche ausgewiesen wird, erfolgt aufgrund der massiven Beeinträchtigung des Landschaftsbildes keine eigenständige Ausweisung der Vorrangfläche Standort 1 ,Hohe Straße'.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter in der Verbandsversammlung, für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Bürger... für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans zu stimmen." Dabei sollen die Standorte "Weidach" und "Rödern" als Konzentrationszonen für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. Der Standort "Hohe Straße" soll ausschließlich in Form einer Ergänzungsfläche zu der Seckacher Vorrangfläche als Konzentrationszone ausgewiesen werden. "Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Bürger erfolgt in Form einer Planauslegung. Zusätzlich erfolgt umgehend, spätestens jedoch bis 24. 6. 2013, eine Veröffentlichung der Visualisierungsbilder von Standort 1 ,Hohe Straße'. Beim Standort 2 ,Weidach' ist auch die westlich angrenzende Fläche nach dem Vorentwurf des Büros IFK mit hinzuziehen."
Walter Gramlich stellte den wortgleichen Antrag wie die Verwaltung, mit der Ausnahme, dass der Standort 1 "Hohe Straße" entfiel. Für diesen Antrag gab es zwei Ja- und sieben Nein-Stimmen sowie drei Enthaltungen. Damit war dieser Antrag abgelehnt. Gero Wohlmanns Antrag wurde mit acht Ja- und zwei Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen. Eine Abstimmung über den Antrag der Verwaltung war dann nicht mehr erforderlich.