Plus Schwetzingen

40-Jähriger zeigte seinen Pass nicht

Deshalb musste sich der Mann jetzt vor Gericht verantworten

19.11.2017 UPDATE: 20.11.2017 06:00 Uhr 59 Sekunden

Symbolbild: Uwe Anspach/dpa

Schwetzingen. (vw) Das Aufenthaltsgesetz verlangt von Ausländern, einen Pass sowie den Aufenthaltstitel auf Verlangen den Behörden vorzulegen oder auszuhändigen. Das hat ein 40-jähriger Schwetzinger, trotz mehrfacher Aufforderung der Ausländerbehörde, nicht getan. Deshalb musste sich der hier geborene türkische Staatsbürger nun vor dem Amtsgericht verantworten. Er habe sich seit November

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