40-Jähriger zeigte seinen Pass nicht
Deshalb musste sich der Mann jetzt vor Gericht verantworten
Schwetzingen. (vw) Das Aufenthaltsgesetz verlangt von Ausländern, einen Pass sowie den Aufenthaltstitel auf Verlangen den Behörden vorzulegen oder auszuhändigen. Das hat ein 40-jähriger Schwetzinger, trotz mehrfacher Aufforderung der Ausländerbehörde, nicht getan. Deshalb musste sich der hier geborene türkische Staatsbürger nun vor dem Amtsgericht verantworten. Er habe sich seit November
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