Wohl Impf-Betrug bei Personal der RNV
Beim Unternehmen wurden Fälle mit gefälschten Impfausweisen aufgedeckt.
Mannheim. (cab) Seit 24. November gilt die 3G-Regel im Nahverkehr – nicht nur für die Kunden in Bussen und Bahnen, sondern auch für das Personal. Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) kontrolliert daher die entsprechenden Nachweise auch betriebsintern. Dabei sei in den vergangenen Tagen eine "einstellige Zahl von Betrugsfällen mit gefälschten Impfausweisen" aufgedeckt worden, teilte das
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