Vorbild in Sachen Familienfreundlichkeit
SPD und CDU stellen Antrag auf Erhöhung des Stundensatzes für Tagesmütter
Rhein-Neckar. (sha) Das ist doch mal eine Ansage: Der Rhein-Neckar-Kreis soll in Sachen Familienfreundlichkeit zum Vorbild in Baden-Württemberg werden. Ein wichtiger Mosaikstein auf diesem Weg wird der Ausbau der Kindertagespflege sein.
Diese Betreuungsform wollen die Kreistagsfraktionen von SPD und CDU finanziell erheblich stärker unterstützen als bisher. Einen entsprechenden Antrag werde man bei der Kreistagsitzung in Reichartshausen am kommenden Dienstag einbringen. Dies geht aus einer gemeinsamen Mitteilung hervor.
"Seit Jahren erhalten die Tagesmütter bei uns den gleichen Betrag", betont SPD-Fraktionsvorsitzender Ralf Göck. Dies wolle man nun ändern, denn die Kindertagespflege, also die Betreuung durch Tagesmütter, sei eine gesetzlich verankerte, gleichwertige Alternative zu den Kindertagesstätten. "Deshalb sollte diese Betreuung für die Eltern nicht viel teurer sein." So könne der Kreis auch sein Ziel erreichen, mehr Plätze zu schaffen, heißt es in der Mitteilung.
Derzeit seien die Tagesmütter teilweise gezwungen, Extra-Beiträge von den Eltern zu erheben, was ihr Angebot für die Eltern unattraktiv mache. Sogar einige Gemeinden würden inzwischen Zuschüsse leisten - etwa Angelbachtal (ein Euro/Stunde), Dossenheim (zwei Euro/ Stunde) oder Schwetzingen (1,50 Euro/ Stunde).
Die Schaffung von Tagespflegeplätzen sei aber Aufgabe des Kreisjugendamtes. Dieses sorge auch für die Finanzierung der Kindertagespflege, begründet Göck, warum CDU und SPD hier den Kreis stärker in der Pflicht sehen. Die Höhe des Stundensatzes liege im Rhein-Neckar-Kreis für unter Dreijährige bei 5,50 Euro und für über Dreijährige bei 4,50 Euro und orientiere sich dabei genau an den landesweiten Richtsätzen, die allerdings seit mehr als sechs Jahren nicht mehr erhöht worden seien. "Und genau das ist das Problem", sagt Göck.
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Deswegen habe man jetzt den Antrag gestellt, dass der Rhein-Neckar-Kreis sich mit der Erhöhung des Stundensatzes um einen Euro für die unter Dreijährigen rückwirkend zum 1. Juli klar als Vorreiter positioniere und als einwohnerstärkster Landkreis in Baden-Württemberg Vorbildfunktion übernehme, erklärt der Sozialdemokrat. "Wichtig ist uns außerdem, dass zukünftig für die über Dreijährigen der gleiche, höhere Stundensatz gezahlt wird, wie für die unter Dreijährigen", ergänzt CDU-Fraktionschef Bruno Sauerzapf.
Kinder über drei Jahren seien in der Kindertagespflege oft Randzeitenkinder, die vor oder nach dem Kindergarten betreut werden müssten, weil die Arbeitszeiten der Eltern außerhalb der Kindergarten-Öffnungszeiten liegen würden - zum Beispiel wegen Schichtarbeit, im Einzelhandel, im Gesundheitssektor oder in der Pflege. Die Tagesmutter müsse dann das Bringen beziehungsweise Abholen der Kinder aus dem Kindergarten organisieren, um sie dann anschließend für wenige Stunden zu betreuen, erläutert Sauerzapf.
"Das wollen nicht viele Tagesmütter übernehmen, und der geringere Stundensatz für Kinder über drei Jahren macht diese Betreuung noch unattraktiver. Wir haben die Sorge, dass Tagesmütter deshalb ihr Betreuungsangebot auf Kinder unter drei Jahren und die üblichen Kita-Zeiten begrenzen", sagt der Christdemokrat. Damit ginge vielen Eltern die einzige Betreuungsmöglichkeit außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen verloren., heißt es in der Mitteilung weiter.
"Auch deswegen wollen wir handeln und für eine finanzielle Gleichstellung der Tagesmütter unabhängig von der Altersgruppe der betreuten Kinder sorgen sowie die Randzeitenbetreuung fördern", erläutert der Christdemokrat. So sollen zukünftig sowohl für unter als auch für über Dreijährige von 8 bis 17 Uhr 6,50 Euro und in den Randzeiten davor und danach sogar 7,50 Euro pro Betreuungsstunde vom Jugendamt ausbezahlt werden.
Schließlich soll es ab 2019 einen Sachkostenzuschlag von einem Euro pro Kind und Betreuungsstunde für die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen geben", erklärt der Brühler CDU-Kreisrat Michael Till. Erforderlich sei der Sachkostenzuschlag, weil Kindertagespflege heute nicht mehr nur klassisch im Haushalt einer Tagesmutter durchgeführt werde.
Möglich sei Tagespflege auch in der Variante, dass sich mehrere Tagesmütter zusammenschließen und geeignete Räumlichkeiten anmieten, in denen sie gemeinsam Kinderbetreuung anbieten. Seit einigen Jahren gebe es auch Tagespflegemodelle, bei denen ein freier Träger Tagespflegepersonen fest anstellt, heißt es abschließend in der Mitteilung.