Plus Rhein-Neckar-Kreis

Verweilverbot an öffentlichen Orten an Silvester und Neujahr

Nicht mehr als zehn Personen dürfen zusammenkommen. Bisher sind drei Omikron-Fälle im Kreis bekannt.

22.12.2021 UPDATE: 22.12.2021 14:54 Uhr 49 Sekunden
Symbolfoto: dpa

Rhein-Neckar. (RNZ) Über Silvester und am Neujahrsmorgen dürfen an bestimmten Orten im Rhein-Neckar-Kreis nicht mehr als zehn Personen zusammenkommen. Das teilt das Landratsamt mit, das damit die Corona-Verordnung vor Ort umsetzt.

Demnach gilt das Verweilverbot von Freitag, 31. Dezember, 15 Uhr, bis Samstag, 1. Januar 2022, 9 Uhr. Betroffen sind öffentliche Plätze in insgesamt 38

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