Verweilverbot an öffentlichen Orten an Silvester und Neujahr
Nicht mehr als zehn Personen dürfen zusammenkommen. Bisher sind drei Omikron-Fälle im Kreis bekannt.
Rhein-Neckar. (RNZ) Über Silvester und am Neujahrsmorgen dürfen an bestimmten Orten im Rhein-Neckar-Kreis nicht mehr als zehn Personen zusammenkommen. Das teilt das Landratsamt mit, das damit die Corona-Verordnung vor Ort umsetzt.
Demnach gilt das Verweilverbot von Freitag, 31. Dezember, 15 Uhr, bis Samstag, 1. Januar 2022, 9 Uhr. Betroffen sind öffentliche Plätze in insgesamt 38
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