Symbolfoto: Angelika Warmuth/dpa
Von Stefan Zeeh
Rhein-Neckar. Im September vergangenen Jahres ist die zehnjährige Übergangsfrist zur Umsetzung der Landesheimbauverordnung zu Ende gegangen. Nun sind in den Senioren- und Pflegeheimen nur noch Einzelzimmer gestattet sind. In den Einrichtungen hat die Vorgabe eine rege Bautätigkeit ausgelöst. Doppel- wurden zu Einzelzimmern umgestaltet und Anbauten oder sogar Neubauten errichtet, um die Zahl an angebotenen Plätzen zu halten.
Aktuell sind laut einem Bericht der Heimaufsichtsbehörde im Landratsamt, der kürzlich dem Sozialausschuss vorgelegt wurde, insgesamt 5666 Heimplätze in 84 stationären Einrichtungen im Rhein-Neckar-Kreis vorhanden. Dazu kommen zehn weitere Bauvorhaben für stationäre Senioren- und Pflegeeinrichtungen. Drei davon sind Ersatzbauten für bereits bestehende Pflegeheime. Darüber hinaus sind für Menschen mit Behinderung vier Neubauten im Kreisgebiet geplant.
Obwohl die zehnjährige Übergangsfrist im vergangenen Jahr zu Ende ging, gibt es in manchen Heimen immer noch Doppelzimmer. Denn diese Einrichtungen konnten eine Fristverlängerung von bis zu 25 Jahren nach der erstmaligen Inbetriebnahme oder nach grundlegenden Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten bekommen. Von dieser Möglichkeit haben mehrere Einrichtungen Gebrauch gemacht, sodass momentan noch 431 Doppelzimmer gestattet sind. Für drei Einrichtungen musste die Behörde allerdings einen Aufnahmestopp verfügen, da diese versäumt hatten, entsprechende Verlängerungsanträge zu stellen.
"Es besteht weiterhin ein Fachkräftemangel", sagte die Leiterin der Heimaufsicht, Katja Hahn, und wies damit auf ein anderes Problem der Heimbetreiber bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben hin. So wurden bei 38 Prozent der jährlich überprüften Heime Mängel in der Personalausstattung festgestellt, da zu wenige Pflegefachkräfte oder insgesamt zu wenig Mitarbeiter sich um die Bewohner kümmerten. So muss etwa im Nachtdienst mindestens ein Beschäftigter des Heims pro 45 Bewohnern anwesend sein, wobei die Hälfte der Angestellten eine Qualifikation als Pflegefachkraft benötigt.
Andere Mängel in den Heimen betreffen die Pflege- und Betreuungsdokumentation oder den Hygiene- und Infektionsschutz. Erfreulich ist dagegen laut Hahn die Abnahme der freiheitseinschränkenden Maßnahmen. So wurde im vergangenen Jahr ein weiterer Rückgang der Bettgitter registriert. War 2014 noch an 14 Prozent der Betten ein Gitter angebracht, sind es inzwischen nur noch vier Prozent. Möglich wird dies etwa durch den vermehrten Einsatz von Niedrigflurbetten.
Neben den Überprüfungen der Heime wird die Behörde auch tätig, wenn Beschwerden von Heimbewohnern oder deren Angehörigen vorliegen. 74 derartiger Beschwerden ging die Heimaufsicht 2019 nach – im Jahr zuvor waren es 47. Vor allem bezogen sich diese auf die Qualität der Pflege, Personalmangel, die fehlende Selbstbestimmung und die damit unzureichende Lebensqualität der Heimbewohner. Etwas mehr als die Hälfte dieser Beschwerden erwies sich als berechtigt.
Zudem sah sich die Heimaufsicht veranlasst, in zwei Fällen die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Dabei handelte es sich um eine Anzeige wegen Körperverletzung und eine wegen Freiheitsberaubung, da Bettgitter ohne Genehmigung angebracht worden waren. Beide Verfahren sind laut Hahn von der Anklagebehörde eingestellt worden, da es keinen Hinweis auf fahrlässige Körperverletzung gab, beziehungsweise im Fall der Bettgitter den Bewohnern kein Schaden entstanden sei.