Verteidiger sehen Totschlag statt Mord (Update)
Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Trio
Frankenthal. (dpa) Im Prozess um mutmaßliche Morde in einem Seniorenheim im pfälzischen Lambrecht haben die Verteidiger von zwei der drei Angeklagten ihre Plädoyers gehalten. Der Anwalt eines 25-jährigen früheren Pflegehelfers beantragte vor dem Landgericht Frankenthal, seinen Mandanten wegen Totschlags sowie wegen versuchter Anstiftung zum Totschlag zu verurteilen. Inklusive der anderen Vorwürfe plädierte er für eine zehnjährige Freiheitsstrafe.
Der Anwalt einer 27-jährigen ehemaligen Pflegerin forderte eine Freiheitsstrafe von fünf bis maximal sieben Jahren für seine Mandantin. Er habe beantragt, die ehemalige Pflegerin unter anderem wegen Beihilfe zu einem Tötungsdelikt zu verurteilen, sagte er am Mittwoch im Landgericht. Die Plädoyers fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Angeklagt sind die 27-Jährige und der 25-Jährige zusammen mit einem 49-jährigen Ex-Kollegen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Trio zwei Morde und einen Mordversuch in unterschiedlicher Beteiligung vor.
Außerdem sollen sie Heimbewohner bestohlen und misshandelt haben. Die Staatsanwaltschaft hat lebenslange Haftstrafen für alle drei Angeklagten gefordert.
Der Anwalt der 27-Jährigen ging lediglich von Beihilfe bei der Tötung einer 85-Jährigen aus. "Meine Mandantin hat währenddessen zu Hause auf dem Bett gelegen und lediglich den Tipp gegeben, sie mit einem Kissen zu ersticken", sagte der Strafverteidiger Werner Säftel. Der 25-jährige Mitangeklagte hat bereits früh zugegeben, die Seniorin im Dezember 2015 erstickt zu haben.
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Sein Verteidiger Jan-Frederik Ernemann forderte, ihn nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags zu verurteilen. "Trotz zahlreicher Bemühungen ist es dem Gericht nicht gelungen herauszuarbeiten, was das primäre Motiv gewesen sein könnte", sagte er nach seinem Plädoyer. "Ein Mord ohne Motiv ist aber kein Mord, sondern Totschlag."
Die Anwältin des 49-Jährigen wiederum hatte an einem früheren Verhandlungstag beantragt, ihren Mandanten von den Mordvorwürfen freizusprechen. Die wichtigsten Beweismittel der Staatsanwaltschaft sind die Nachrichten, die sich die Angeklagten auf ihre Handys schickten. Die Verteidigerin des 49-Jährigen geht aber davon aus, dass die Chats des Trios nicht in allen Fällen der Wahrheit entsprachen, sondern zum Teil Rollenspiele waren.
Beim zweiten mutmaßlichen Mord sowie bei einem Mordversuch sollen jeweils zwei der Angeklagten ihren Opfern Überdosen Insulin gespritzt haben. Nach Auffassung der Verteidiger lässt sich im zweiten mutmaßlichen Mordfall aber nicht mehr sicher feststellen, ob das wirklich die Todesursache war.
Ein Urteil soll am 26. Juni fallen.
Update: 20. Juni 2018, 16.23 Uhr