Fridi Miller scheitert mit Anfechtung der Weinheimer OB-Wahl
Allerdings will die Mitbewerberin die Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe nicht akzeptieren und dagegen klagen.
Weinheim/Karlsruhe. (ans/cab) Das Regierungspräsidium in Karlsruhe (RP) hat den Einspruch von Fridi Miller gegen die Gültigkeit der Weinheimer Oberbürgermeisterwahl zurückgewiesen. Das RP sah nach eigenen Angaben weder einen Verstoß gegen die neue Datenschutzgrundverordnung noch eine strafbare Wahlbeeinflussung.
Miller hatte als Kandidatin bei der Wahl Anfang Juni 0,2 Prozent der
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