Prozess gegen "Fuchsbuckel"-Raser zieht sich
Anwalt hält Aussage von Polizisten für nicht verwertbar - Sie hatten 18-jährigen Angeklagten verfolgt - Obduktion belegt Unfall-Wucht
Von Marco Partner
Darmstadt. Die Polizisten fanden nur noch ein "Trümmerfeld" vor. Als die Zivilstreife am 30. Dezember 2018 dem Autobahn-Raser auf der A 5 mit Blaulicht hinterherjagte, nahm die Verfolgung auf dem Parkplatz "Fuchsbuckel" ein jähes Ende. Der 18-jährige Fahrer zog von der linken Überholspur abrupt nach rechts auf den kleinen Rastplatz bei Heppenheim und rammte mit über
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