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Platzverweis und Strafbefehl zum Neuen Jahr

Körperverletzung und Beleidigungen während der Bewährungszeit führten fast zur Haftstrafe.

22.08.2013 UPDATE: 22.08.2013 06:00 Uhr 1 Minute, 33 Sekunden
Schwetzingen. (cwe) Als Einspruch gegen vermeintlich zu hoher Strafanzeige wegen Körperverletzung und Beleidigungen gegen Vollzugsbeamte im Dienst ging der Termin vor dem Schwetzinger Strafgericht nur knapp an einer Haftstrafe vorbei. An Silvester 2012 kamen der Angeklagte und seine Freunde auf die Idee, nach heftiger Alkoholsause von Oftersheim noch zum Schwetzinger Schlossplatz zu laufen, um
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