Schwetzingen. (cwe) Als Einspruch gegen vermeintlich zu hoher Strafanzeige wegen Körperverletzung und Beleidigungen gegen Vollzugsbeamte im Dienst ging der Termin vor dem Schwetzinger Strafgericht nur knapp an einer Haftstrafe vorbei. An Silvester 2012 kamen der Angeklagte und seine Freunde auf die Idee, nach heftiger Alkoholsause von Oftersheim noch zum Schwetzinger Schlossplatz zu laufen, um