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Nur ein Glas Bier getrunken und dann 0,56 Promille?

Ein Angeklagter zog vor dem Amtsgericht Schwetzingen seinen Einspruch gegen einen 1000-Euro-Strafbefehl aus "finanziellen Erwägungen" zurück

08.03.2016 UPDATE: 09.03.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 21 Sekunden

Symbolfoto: dpa

Von Carl Weippert

Schwetzingen. Im Bußgeldbescheid vom 16. Juni vergangenen Jahres standen ein Betrag von 1000 Euro plus drei Monate Fahrverbot für den jetzt vor dem Amtsgericht angeklagten Familienvater, ausgestellt von der Hockenheimer Stadtverwaltung. Dagegen hatte er fristgerecht Einspruch erhoben, und dieser sollte vor dem Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Christoph Bihr

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