Nur ein Glas Bier getrunken und dann 0,56 Promille?
Ein Angeklagter zog vor dem Amtsgericht Schwetzingen seinen Einspruch gegen einen 1000-Euro-Strafbefehl aus "finanziellen Erwägungen" zurück
Von Carl Weippert
Schwetzingen. Im Bußgeldbescheid vom 16. Juni vergangenen Jahres standen ein Betrag von 1000 Euro plus drei Monate Fahrverbot für den jetzt vor dem Amtsgericht angeklagten Familienvater, ausgestellt von der Hockenheimer Stadtverwaltung. Dagegen hatte er fristgerecht Einspruch erhoben, und dieser sollte vor dem Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Christoph Bihr
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