Müssen Gaststätten gar nicht an den Pranger?
Pforzheim/Rhein-Neckar. Gastronom wollte Veröffentlichung seines von Lebensmittelkontrolleuren beanstandeten Betriebs verhindern und bekam vor Gericht Recht
Pforzheim/Rhein-Neckar. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine Entscheidung getroffen, die weitreichende Folgen haben könnte: Die zweite Kammer untersagte der Stadt Pforzheim, über Hygienemängel einer Gaststätte im Internet zu informieren. Dem Eilantrag des betroffenen Gastronomen wurde jetzt stattgegeben. Der Betreiber war kürzlich von der Absicht der Stadt
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