"Den Worten müssen Taten folgen" - Heroinabhängiger muss ins Gefängnis
Ein angeklagter Heroinabhängiger erhielt nach mehreren "kleineren" Straftaten nun ein Jahr Haft ohne Bewährung
Schwetzingen. Im Vortrag der Staatsanwaltschaft hieß es zwar einfach: Fahren ohne Fahrerlaubnis und Tanken ohne Zahlung in mehreren Fällen. Doch im Laufe des Strafprozesses vor dem Amtsgericht mit Richter Hans-Jörg Schneid kamen durch ein psychologisches Gutachten und Aussagen des Beschuldigten Fakten auf den Tisch des Rechts, denen alle Beteiligten ziemlich hilflos
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