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Bagger müssen eine Zwangspause einlegen

Mannheim. Nach einstweiliger Verfügung des Amtsgerichts für Q 7, 23-24 hat das Bauunternehmen Diringer & Scheidel Widerspruch eingelegt

12.01.2013 UPDATE: 12.01.2013 07:16 Uhr 1 Minute, 7 Sekunden
Während rundherum fieberhaft gearbeitet wird, darf das Haus Q 7, 23-24 (im Hintergrund) nach einer einstweiligen Verfügung durch das Amtsgericht vorläufig nicht abgerissen werden. Foto: Gerold
Von Gerhard Bühler

Mannheim. Aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts Mannheim müssen die Abrissarbeiten für das Millionenprojekt Q 6/Q 7 im Bereich des Hauses Q 7, 23-24 vorerst eingestellt werden. Betroffen ist nur eine Gebäudehälfte im vorderen Bereich der ehemaligen Einkaufspassage "Kleine Fressgasse". Im rückwärtigen Teil des Gebäudekomplexes laufen die Abbrucharbeiten

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