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Anwaltskosten statt Luxuskreuzfahrt

Weinheim. Chronisch Kranke sollten bei Reiserücktrittsversicherungen besonders wachsam sein - Der Fall eines Weinheimers

18.07.2012 UPDATE: 18.07.2012 06:59 Uhr 2 Minuten, 22 Sekunden
Die Reise hätte so schön werden können: Harald Jessen und seine Frau Ellen werden künftig die Ausschlussklauseln von Versicherungen besonders gründlich lesen. Foto: Kreutzer
Von Armin Guzy

Weinheim. Es hätte so schön werden sollen: Karibik, New York, Außenkabine mit Balkon auf einem der größten Kreuzfahrtschiffe der Welt - Luxus pur. Doch dann verlor Harald Jessen sein Bein und obendrein über 2500 Euro, weil seine Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten nicht decken wollte. Ein Lehrstück.

Im Februar 2010 war bei dem an Diabetes erkrankten Weinheimer am

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