Angeklagter bekommt letzte Chance
Schwetzingen. Er hatte stark angetrunken seinem Zechkumpanen ein Hirn-Trauma zugefügt. Gericht verurteilt ihn zu einer Bewährungsstrafe
Schwetzingen. Zu einer Party gehört meist auch Alkohol, das räumte Richter Hans-Jörg Schneid bei der Verhandlung am Schwetzinger Amtsgericht ein, in der es um erheblichen Alkoholgenuss mit anschließender Körperverletzung ging. Der Hintergrund: Vier junge Männer zechten im Garten eines Bekannten. Erst wurde Bier getrunken, dann eine Flasche Wodka geleert. Gegen Abend verlegte
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