Plus Antrag abgewiesen

Babymord-Prozess muss nicht neu aufgerollt werden

Es bestünde kein Zweifel an der Objektivität des Gutachters - Prozess wird wie geplant fortgesetzt  

30.05.2017 UPDATE: 31.05.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 32 Sekunden

Das Landgericht Frankenthal. Foto: dpa-Archiv

Von Alexander Albrecht

Frankenthal. Der Frankenthaler Babymord-Prozess muss nicht neu aufgerollt werden. Das wäre der Fall gewesen, wenn das Landgericht den Psychiatrischen Gutachter für befangen gehalten hätte. Doch die Erste Strafkammer wies gestern einen entsprechenden Antrag des Angeklagten (32) als unbegründet zurück. Er soll vor einem Jahr seine erst knapp drei Monate alte Tochter

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