Babymord-Prozess muss nicht neu aufgerollt werden
Es bestünde kein Zweifel an der Objektivität des Gutachters - Prozess wird wie geplant fortgesetzt
Von Alexander Albrecht
Frankenthal. Der Frankenthaler Babymord-Prozess muss nicht neu aufgerollt werden. Das wäre der Fall gewesen, wenn das Landgericht den Psychiatrischen Gutachter für befangen gehalten hätte. Doch die Erste Strafkammer wies gestern einen entsprechenden Antrag des Angeklagten (32) als unbegründet zurück. Er soll vor einem Jahr seine erst knapp drei Monate alte Tochter
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