Urteil wegen Gewaltorgie - Staatsanwaltschaft legt Revision ein
Ein Mann tritt und schlägt einen anderen fast zu Tode - und das knapp eine halbe Stunde lang. Das Landgericht bleibt in seinem Urteil deutlich unter den Vorstellungen der Anklage.
Mannheim. (dpa-lsw) Die Staatsanwaltschaft Mannheim geht gegen das Urteil gegen einen Mann in Revision, der bei einem Streit seinen Widersacher mit rund 200 Schlägen und Tritten lebensgefährlich verletzt haben soll. Als Begründung gab ein Sprecher der Anklagebehörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur an, dass das Landgericht Mannheim nur den Tatbestand der gefährlichen
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