Mannheimer Jungbusch

Gewaltexzess vom September wird vor Gericht aufgearbeitet

Eines der drei Opfer schwebte nach Attacke mit Messer und Eisenstange in Lebensgefahr

05.06.2018 UPDATE: 06.06.2018 10:33 Uhr 1 Minute, 15 Sekunden

Symbolfoto: Uli Deck/dpa

Von Willi Berg

Mannheim. Sieben Angeklagte, 50 Zeugen und 35 Verhandlungstage: Der Jugendkammer des Mannheimer Landgerichts steht ein weiterer Marathon-Prozess bevor. In dem Verfahren, das am Dienstag begonnen hat, geht es um blutige Auseinandersetzungen in Mannheims Kneipenviertel Jungbusch.

Am frühen Sonntagmorgen des 17. September vergangenen Jahres waren dort zwei Männer durch Messerstiche verletzt worden. Einer von ihnen wurde zudem mit einer Eisenstange am Kopf getroffen.

Der 26-Jährige erlitt einen Schädelbruch, vier Stichverletzungen und schwebte in akuter Lebensgefahr. Er wurde durch eine Notoperation gerettet. Laut Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten seinen Tod billigend in Kauf genommen. Ein weiteres Opfer wurde durch einen Stich am Dünndarm verletzt. Begonnen hatte die Auseinandersetzung kurz nach drei Uhr vor einer Kneipe in der Jungbuschstraße. Dort sollen die mutmaßlichen Täter und die Opfer zunächst verbal aneinandergeraten sein. Die Gründe dafür sind bisher noch nicht ermittelt worden. Zunächst habe einer der Angeklagten mit der Faust zugeschlagen.

Alle sieben Angeklagten haben einen Migrationshintergrund

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Das Geschehen soll sich dann in die Beilstraße verlagert haben. Die Angeklagten hätten ihre zahlenmäßige Überlegenheit ausgenutzt und ihre Opfer mit Messern und Eisenstangen attackiert. Als die zwei Männer bereits am Boden lagen, sollen die Angriffe weiter gegangen sein. Erst beim Eintreffen der Polizei flüchteten die mutmaßlichen Täter. Die Beamten verhafteten drei Verdächtige bereits nach einigen Minuten. Zwei weitere wurden Tage später von der Polizei auch aufgrund von Videoaufzeichnungen identifiziert und festgenommen.

Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Die Öffentlichkeit ist während des gesamten Verfahrens ausgeschlossen. Auch beim Urteil. Der Grund ist das Alter einiger Angeklagter. Zwei von ihnen waren zur Tatzeit 16 beziehungsweise 17 Jahre alt, drei Mitangeklagte waren jeweils 18 Jahre alt und damit Heranwachsende im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes. Zwei Männer sind erwachsen. Alle Angeklagten haben einen Migrationshintergrund.

Sie sitzen in verschiedenen Gefängnissen in Untersuchungshaft. Damit soll verhindert werden, dass sie Aussagen miteinander absprechen. Das Urteil ist für Ende Oktober geplant. Ob alle angesetzten Verhandlungstage tatsächlich benötigt werden, wird sich erst im Laufe des Prozesses herausstellen.

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