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Genehmigte Privatschulen müssen keinen Religionsunterricht anbieten

Geklagt hatte ein Träger von Berufskollegs, der nun in Teilen recht bekam.

06.07.2018 UPDATE: 06.07.2018 11:04 Uhr 37 Sekunden

Symbolfoto: Uli Deck/dpa

Mannheim. (dpa/lsw) Privatschulen mit staatlicher Genehmigung sind nicht verpflichtet, Religionsunterricht anzubieten. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am Freitag veröffentlichten Urteil festgestellt (Az.: 9 S 653/16). Der Verzicht auf das Fach Religion bedeute nicht, dass diese privaten Schulen hinter den Lehrzielen öffentlicher Schulen zurückstünden. Ob

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