Genehmigte Privatschulen müssen keinen Religionsunterricht anbieten
Geklagt hatte ein Träger von Berufskollegs, der nun in Teilen recht bekam.
Mannheim. (dpa/lsw) Privatschulen mit staatlicher Genehmigung sind nicht verpflichtet, Religionsunterricht anzubieten. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am Freitag veröffentlichten Urteil festgestellt (Az.: 9 S 653/16). Der Verzicht auf das Fach Religion bedeute nicht, dass diese privaten Schulen hinter den Lehrzielen öffentlicher Schulen zurückstünden. Ob
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+