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DocMorris durfte Arzneimittel nicht im Automaten in Hüffenhardt vertreiben

Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt das Verbot. Verschreibungspflichtige Medikamente dürften nur in einer Apotheke oder im Wege des zulässigen Versandes in Verkehr gebracht werden.

11.11.2021 UPDATE: 12.11.2021 06:00 Uhr 1 Minute, 1 Sekunde
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Foto: dpa

Mannheim/Hüffenhardt. (dpa) Die niederländische Versandapotheke DocMorris darf nach einem Gerichtsurteil keine apothekenpflichtigen Arzneimittel mittels eines Automaten in den Verkehr bringen. Mit seiner am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung erklärte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) ein Verbot dieses Verkaufsmodells durch das Regierungspräsidiums Karlsruhe für

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