Abschiebung von gesundem und alleinstehendem Mann nach Kabul zulässig
Der Afghane hatte geltend gemacht, ihm drohe bei Abschiebung die Verelendung
Mannheim. (dpa/lsw) Die widrigen Lebensbedingungen in Afghanistans Hauptstadt Kabul stehen einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht grundsätzlich einer Abschiebung entgegen. Ein alleinstehender und gesunder Mann im arbeitsfähigen Alter dürfe daher nach Kabul zurückgeführt werden, entschied am Dienstag in Mannheim der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg. Die verfügbaren Erkenntnisse
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