Plus Märkte, Feste, Messen

Dann sind verkaufsoffene Sonntag im Südwesten erlaubt

Urteil des Verwaltungsgerichtshof Mannheim - Besucherzahl muss auch stimmen

03.04.2019 UPDATE: 03.04.2019 16:24 Uhr 49 Sekunden
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Foto: dpa

Mannheim. (dpa-lsw) Kommunen im Südwesten dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs verkaufsoffene Sonntage genehmigen, wenn sie eigenständige Festveranstaltungen flankieren. Märkte, Feste und Messen müssten aber einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen, um eine Ausnahme vom Sonntagsverkaufsverbot zu begründen, argumentierten die Mannheimer Richter in ihrer am Mittwoch

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