Dann sind verkaufsoffene Sonntag im Südwesten erlaubt
Urteil des Verwaltungsgerichtshof Mannheim - Besucherzahl muss auch stimmen
Mannheim. (dpa-lsw) Kommunen im Südwesten dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs verkaufsoffene Sonntage genehmigen, wenn sie eigenständige Festveranstaltungen flankieren. Märkte, Feste und Messen müssten aber einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen, um eine Ausnahme vom Sonntagsverkaufsverbot zu begründen, argumentierten die Mannheimer Richter in ihrer am Mittwoch
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