Das müssen Sie wissen
Lastwagen rollen von Juli bis Ende August auch samstags nicht – Es gibt Ausnahmen
Rhein-Neckar. (rnz/mare) Zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August aufgrund der Ferienreiseverordnung gelten Beschränkungen für den schweren Lastwagen-Verkehr. Darauf weist das Regierungspräsidium Karlsruhe in einer Presseerkkärung hin. Die Maßnahmen seien demnach für einen reibungslosen Ferienreiseverkehr notwendig.
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