Mögliches Verfahren gegen Auschwitz-Wachmann wird geprüft
Liegt ein hinreichender Tatverdacht vor? - 94-Jähriger will nichts von Abläufen gewusst haben
Mannheim. (dpa-lsw) Nach der Anklage gegen einen 94 Jahre alten ehemaligen SS-Wachmann des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau prüft das Landgericht Mannheim die Eröffnung eines Hauptverfahrens. "Prüfungsmaßstab ist, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht, das heißt, ob bei vorläufiger Bewertung eine spätere Verurteilung wahrscheinlich ist", teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Justiz
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