Mannheimer Student hat Recht auf Fehlstunden
Dozenten hätten teilweise schon bei "einmaligem unentschuldigtem Fehlen mit dem Verlust des Prüfungsanspruchs gedroht"
Mannheim. (dpa-lsw) Ein Student aus Mannheim hat sich erfolgreich gegen seine permanente Anwesenheitspflicht gewehrt. Die Universität darf in ihrer Prüfungsordnung nicht pauschal die hundertprozentige Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen vorgegeben, wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am Mittwoch mitteilte. Im Fall des Studenten der Politikwissenschaft war eine
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