Plus Bundesgerichtshof

Kunsthalle durfte "Mannheimer Loch" beim Umbau zerstören (Update)

Möglicherweise stehen der Künstlerin aber noch bis zu 66.000 Euro Vergütung für diese Arbeit zu

21.02.2019 UPDATE: 21.02.2019 11:41 Uhr 2 Minuten, 29 Sekunden

Die Künstlerin Nathalie Braun Barends 2008 vor einem Teil des "HHole" (s. Boden). F.:vaf

Karlsruhe/Mannheim. (dpa) Es ist Kunst - trotzdem durfte es weg: Die Kunsthalle Mannheim muss die Installation "Mannheimer Loch" nicht wieder aufbauen und der Künstlerin auch keinen Schadenersatz zahlen. Das Gesetz schütze den Urheber zwar vor der Vernichtung seines Werkes, urteilten die obersten Zivilrichter des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) am Donnerstag. In diesem Fall überwiege aber

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