Plus Bankrottdelikte und Insolvenzverschleppung

Vom Gerichtssaal direkt ins Gefängnis

Matthias Hoffmann wurde zu einer viereinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah eine Fluchtgefahr als gegeben.

26.01.2021 UPDATE: 27.01.2021 06:00 Uhr 2 Minuten, 15 Sekunden
Das waren noch – bessere – Zeiten: Matthias Hoffmann am Rande einer „Afrika! Afrika!“-Show im November 2013. Auch hier gab es anschließend Ärger. Foto: Alfred Gerold

Von Alexander Albrecht

Mannheim. Böse Überraschung für Matthias Hoffmann: Nachdem ihn das Landgericht Mannheim am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt hat, eröffnet ihm die Große Wirtschaftsstrafkammer noch im Sitzungssaal einen Haftbefehl. Justizbeamte führen den Ex-Konzertveranstalter ab, er kommt direkt ins Gefängnis. Genauer gesagt: in

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