Das Großkraftwerk in Mannheim-Neckarau hat endgültig vor Gericht gewonnen. Foto: vaf
Von Wolf H. Goldschmitt
Die Baugenehmigung für Block 9 des Großkraftwerkes Mannheim (GKM) ist rechtmäßig erteilt worden. Der neue Steinkohleofen am Rhein kann nun weiter wie geplant gebaut werden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) blieb in letzter Instanz mit seiner Klage gegen die Genehmigung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erfolglos.
Der 7. Senat des obersten deutschen Verwaltungsgerichts bestätigte damit ein zwei Jahre altes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim. "Umweltverbände können mit der Verbandsklage nur die Verletzung von Rechtsvorschriften geltend machen, die dem Umweltschutz dienen", erläuterte der zuständige Vorsitzende Richter Rüdiger Nolte die Entscheidung. "Ein Recht auf eine vollumfängliche Prüfung eines Genehmigungsbescheids" gebe es nicht.
Seit zwei Jahren schwelte der Streit um die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung für den 1,2 Milliarden Euro teuren Block 9, der Mitte 2015 fertiggestellt sein soll. Im Juni 2011 hatte der zehnte Senat des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg einen Einspruch des BUND gegen die Kraftwerksgenehmigung zurückgewiesen. Nach damaliger Ansicht des VGH würden Block 9 "keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen". Der BUND vertrat hingegen die Ansicht, dass sich die behördliche Prüfung der Auswirkungen vom Erweiterungsbau auf die Umwelt auch auf den Altbestand der Anlage erstrecken und sich die Prognose für den Schadstoffausstoß auf die Emissionen aller Blöcke beziehen muss.
Block 9 wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe im Jahr 2009 genehmigt und soll nach Angaben des Kraftwerks nach einer Bauverzögerung nun 2015 in Betrieb gehen. Eigentümer des Kraftwerks sind der Mannheimer Energieversorger MVV sowie die Konzerne RWE und EnBW. Der neue Mannheimer Steinkohleblock soll eine Leistung von 900 Megawatt bringen. Die vier weiteren GKM-Blöcke erreichen zusammen eine Leistung von rund 1650 Megawatt.
Die Mannheimer Verwaltungsrichter hatten ihre Entscheidung vor zwei Jahren damit begründet, dass die zulässigen Grenzwerte für Luftschadstoffe bei Block 9 deutlich unterschritten würden. Außerdem werde in Verbindung mit den vorhandenen weiter betriebenen Blöcken 6 bis 8 keine zusätzliche Lärmbelastung verursacht, die "rechtserheblich" sei. Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Belange stünden Block 9 und einer neuen Kohlehalde ebenfalls nicht entgegen, weil der Standort schon seit Jahrzehnten für die Kohlelagerung und für industrielle Zwecke genutzt werde, so damals die Urteilsbegründung in Mannheim. "Das Vorhaben konnte ohne Aufstellung eines Bebauungsplans genehmigt werden", urteilte jetzt auch der Leipziger Richter.
Franz Pöter, der Umweltexperte des BUND, zeigte sich nach dem Urteil "enttäuscht". Es sei schade für die Region, die nun mit einer Zusatzbelastung der Luftwerte leben müsse. Er akzeptiere aber die höchstrichterliche Beschlusslage und schloss einen weiteren Rechtsstreit in dieser Angelegenheit aus.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat über diesen Fall hinaus Signalwirkung auf künftige Kraftwerksplanungen. (Aktenzeichen: BVerwG 7 C 36.11).