Plus Verwaltungsgerichtshof Mannheim

Raddemo auf der A 656 ist endgültig verboten

Gestern unterlagen die Organisatoren in der letzten Instanz - Sie wollen sich aber trotzdem versammeln

23.06.2017 UPDATE: 24.06.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 4 Sekunden

Andernorts sind Fahrraddemos auf Autobahnen durchaus üblich - wie hier in Berlin auf der Avus. Diese Sternfahrt ist in der Hauptstadt bereits seit 40 Jahren Tradition - mit bis zu 100 000 Teilnehmern. Foto: ADFC Berlin

Heidelberg/Mannheim. (hö) Jetzt ist es definitiv: Am morgigen Sonntag werden keine 2000 bis 3000 Radler von Heidelberg über die A 656 nach Mannheim fahren, um dort nicht nur für Furore zu sorgen, sondern auch für einen Radschnellweg zwischen den beiden Kurpfalzmetropolen zu werben. Gestern bestätigte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim das Urteil aus der ersten Instanz: Das Versammlungsrecht

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