hob. Auch wenn eine "Allgemeinverfügung", die in der Rhein-Neckar-Zeitung am kommenden Samstag erscheinen wird, sich ganz anders liest: Die Heidelberger Schwanen- und Nilgänse haben nichts zu befürchten. In der Verfügung steht, dass "im Rahmen einer Ausnahme von der Schonzeitverordnung für die Bejagung von Schwanen- und Nilgänsen eine Jagdzeit vom 1. Juni bis 31. August festgesetzt" wird.
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