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Radler verliert vor Gericht

Schmerzensgeld-Klage nach Sturz abgewiesen. Kante an der Walz-Brücke sei "beherrschbar", heißt es in der Begründung des Richters

09.11.2012 UPDATE: 09.11.2012 07:29 Uhr 1 Minute, 24 Sekunden
Von Holger Buchwald

Heinz Hartmann (51) forderte 20.000 Euro Schmerzensgeld und 9500 Euro Schadensersatz von der Stadt, nachdem er im Juni 2010 auf der Ernst-Walz-Brücke schwer gestürzt war. Nun wies das Landgericht Heidelberg die Klage ab. Die Bordsteinkante und die Teerrinne an der südlichen Auffahrt der Brücke, an denen Hartmann verunglückt war, seien "erkennbar" und "beherrschbar" gewesen,

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