Fairnessgebot gilt auch im Internet
Geschäftsmann pöbelte auf der Online-Plattform "Xing" gegen einen Konkurrenten. Jetzt muss er zahlen
Dass kein Unternehmer in die Firma eines Mitbewerbers gehen und dort Beschäftigte vor den angeblich üblen Geschäftspraktiken seines Arbeitgebers warnen darf, versteht sich von selbst. Diese Regeln des Anstands und der Fairness unter Konkurrenten gelten aber nicht nur für die reale, sondern auch für die virtuelle Welt. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Heidelberger
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+